Förderung regionaler Fortbildungen
Die DEGUZ fördert regionale Treffen, um die Verbreitung der DEGUZ Inhalte zu unterstützen. Fragestellungen von Kolleginnen und Kollegen sollen regional kollegial geklärt werden. Nicht bekannte Sachverhalte sollten dem Vorstand mitgeteilt werden, um über weitere Studien oder überregionale, interdisziplinäre Zusammenarbeit, zu sprechen.
- Die Fortbildung muss offen für alle Mitglieder der DEGUZ sein. Die Leitung der Fortbildung muss Mitglied in der DEGUZ ist. Besucher sind willkommen.
- Termin, Thema und Ort der Fortbildung müssen der Geschäftsstelle spätestens vier Wochen vor dem Termin mit dem Antrag bekanntgegeben werden. Die Sitzungen werden auf der DEGUZ-Homepage veröffentlicht. Das Anschreiben der Teilnehmer erfolgt durch die Geschäftsstelle über einen Mailverteiler.
- Jeder Kurs wird mit max. 300,00 €gefördert. Die DEGUZ beteiligt sich an bis zu vier Sitzungen/Jahr. Die Anzahl der Sitzungen/Jahr, Inhalte und Ablauf werden vom Kursleiter festgelegt.
- Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Leitung des Kurses als Aufwandsentschädigung pauschal ohne Einreichung von Einzelbelegen. Die Leitung übernimmt die Verantwortung für die korrekte Verwendung der finanziellen Zuwendung seitens der DEGUZ. Einzureichen sind Teilnehmerliste, Thema des Treffens mit kurzer stichpunktartiger Protokollierung der Sitzung.
- Am Ende des Jahres erfolgt ein Jahresabschlussbericht als Grundlage für die jährliche Neubewertung durch den Vorstand.